Geschäftsbedingungen für entgeldliche Zurverfügungstellung von Unterkünften1) Vertragsabschluß
Mit Bestellung, Zusage oder kurzfristiger Bereitstellung der Unterkunft ist ein Gastaufnahmevertrag
zustande gekommen.
2) Leistungen
Mit Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des
Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag:
a) Der Vermieter ist Verpflichtet, die Unterkunft im nutzungsmerechten Zustand und entsprechend der
der Bestellung bereitzustellen.
b) Der Gast ist verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgeld die die Zeit (Dauer) der Bestellung der
Unterkunft zu entrichten.
c) Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelt nicht dadurch befreit, dass
er, unabhängig vom Grund der Verhinderung, an der
Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrecht
verhindert wird.
d) Beruht die Verhinderung jedoch auf einen Grund, den der Vermieter zu vertreten hat,
wird der Gast
von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelds frei.
3) Rücktritt
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, dies muss jedoch im eigenen
Interesse des Gastes schriftlich geschehen. Abhängig vom Datum des
Zugans der Rücktrittserklärung
seitens des Gastes werden die nachfolgend genannten - unter Berücksichtigung gewöhnlicher
Ersparnis und gewöhnlich möglicher
Einnahmen ermittelten - Pauschalstornosätze berechnet ( jeweils
in % des Reisepreises):
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10% mindestens ¥ 15,-- Euro
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50%
danach 80% des Reisepreises
Ist es dem Vermieter möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vergeben,
so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erziehlten Einnahmen für
diesen Zeitraum.
Zur Vermeidung der in Ziff. 3 u.U. enstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluß einer